Startseite Magazin News Team Gewinnspiel Mediadaten Auslagestellen Kontakt

Unsere Bedingungen für Eure Anzeigen:

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Anzeigenaufträge gelten die nachfolgenden Bedingungen sowie die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Anzeigenpreisliste unseres Magazins.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich. Sie müssen jedoch von uns in Textform bestätigt werden, damit sie Bestandteil des Auftrags werden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Zeitraum eines Anzeigenauftrags

Ein Anzeigenauftrag ist grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten umzusetzen. Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist das Erscheinungsdatum der ersten Anzeige.

Die in der Anzeigenpreisliste vorgesehenen Mengen- und Laufzeitrabatte beziehen sich ausschließlich auf Anzeigen, die innerhalb dieses Zeitraums veröffentlicht werden.

Wurde zu Beginn ein Auftrag vereinbart, der aufgrund des geplanten Anzeigenvolumens einen bestimmten Rabatt vorsieht, wird dieser Rabatt nach Ablauf des Zeitraums anhand der tatsächlich veröffentlichten Anzeigen überprüft. Wurde das vereinbarte Volumen nicht erreicht, kann die Differenz zwischen dem gewährten und dem tatsächlich zutreffenden Rabatt nachberechnet werden.

3. Erscheinungstermin und Platzierungswünsche

Wir berücksichtigen Wünsche zu bestimmten Ausgaben, Erscheinungsterminen oder Anzeigenplätzen nach Möglichkeit. Eine verbindliche Zusage können wir hierfür jedoch nur übernehmen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der dafür vorgesehene Zuschlag berechnet wird.

Auch bei einer verbindlich vereinbarten Platzierung kann es aus redaktionellen, technischen oder produktionellen Gründen zu notwendigen Änderungen kommen. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber möglichst frühzeitig.

Ein Ausschluss von Wettbewerbern kann ausschließlich für zwei unmittelbar gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Weitergehende Exklusivitätszusagen bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4. Prüfung und Annahme von Anzeigen

Wir entscheiden über die Annahme von Anzeigenaufträgen nach einheitlichen und sachlichen Kriterien. Ein Auftrag kann insbesondere abgelehnt werden, wenn der Inhalt, die Herkunft oder die technische Gestaltung nicht mit unseren rechtlichen, redaktionellen oder produktionellen Anforderungen vereinbar ist.

Über eine Ablehnung informieren wir den Auftraggeber zeitnah. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht erst, wenn der Auftrag von uns bestätigt wurde.

5. Inhalte und Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die zur Veröffentlichung übermittelten Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtlich verwendet werden dürfen. Er stellt sicher, dass insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden.

Sollten aufgrund der Anzeige Ansprüche Dritter entstehen, stellt der Auftraggeber uns von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

6. Druckdaten und Wiedergabe

Die benötigten Druckdaten sind vollständig, fehlerfrei und innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen oder Mängel, die auf eine verspätete, unvollständige oder ungeeignete Datenlieferung zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

Wir bemühen uns um eine technisch ordnungsgemäße Wiedergabe der übermittelten Anzeige. Bei erheblichen Abweichungen, einer Unleserlichkeit oder einem unvollständigen Abdruck kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Anzeigenpreises verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisminderung besteht nicht, wenn der Fehler die Werbewirkung nur geringfügig beeinträchtigt.

7. Korrekturabzüge

Einen Korrekturabzug stellen wir auf Wunsch zur Verfügung. Der Auftraggeber muss diesen innerhalb der mitgeteilten Frist prüfen und Änderungen oder Fehler rechtzeitig melden.

Für die Freigabe und inhaltliche Richtigkeit des Korrekturabzugs ist der Auftraggeber verantwortlich. Geht innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung ein, dürfen wir die Anzeige in der vorliegenden Fassung veröffentlichen.

8. Rechnungen und Zahlungsfristen

Die Rechnung ist innerhalb der in der Anzeigenpreisliste oder im jeweiligen Auftrag genannten Frist zu begleichen. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zugang der Rechnung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei vereinbarter Vorauszahlung oder einem individuell festgelegten Zahlungsziel gelten die jeweiligen Vereinbarungen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, dürfen wir Verzugszinsen und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung oder Einziehung berechnen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang können wir weitere Veröffentlichungen zurückhalten oder von einer Vorauszahlung abhängig machen.

9. Belegexemplar

Nach Erscheinen der Anzeige stellen wir auf Wunsch einen Beleg zur Verfügung. Je nach Umfang und Art des Auftrags kann dies ein digitales Belegexemplar, ein Ausschnitt oder ein vollständiges Magazin sein.

Ist ein Belegexemplar ausnahmsweise nicht mehr verfügbar, kann die Auftragsbestätigung oder ein anderer geeigneter Nachweis an seine Stelle treten.

10. Nichtdurchführung und Rabattkorrektur

Kann ein Auftrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht umgesetzt werden, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.

Wurde aufgrund des ursprünglich geplanten Anzeigenvolumens ein Rabatt eingeräumt und wird dieses Volumen aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht erreicht, dürfen wir den Preis auf Grundlage der tatsächlich veröffentlichten Anzeigen neu berechnen. Dabei kann die Differenz zwischen dem zunächst gewährten und dem tatsächlich maßgeblichen Rabatt nachgefordert werden.

11. Veränderungen der Auflage

Eine Veränderung der Auflagenhöhe berührt das Vertragsverhältnis nur dann, wenn eine bestimmte Auflage ausdrücklich zugesichert wurde.

Sinkt eine zugesicherte Auflage um mehr als 25 Prozent, kann der Auftraggeber eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarung verlangen. Eine solche Anpassung erfolgt nicht automatisch, sondern muss zwischen den Parteien abgestimmt werden.

12. Änderungen und Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungen am vereinbarten Anzeigenmotiv, am Layout oder an den gelieferten Druckdaten können zusätzliche Kosten verursachen. Gleiches gilt für besondere Gestaltungsleistungen, aufwendige Korrekturen oder die Erstellung neuer Druckunterlagen.

Solche Kosten werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt. Bereits beauftragte oder erbrachte Zusatzleistungen können auch dann berechnet werden, wenn der Auftrag anschließend nicht veröffentlicht wird.

13. Anwendbares Recht

Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.