AUSWEISUNG DROHT
HAFT NACH ANGRIFF AUF STREITSCHLICHTER
Vor dem Bielefelder Landgericht zeigt sich der angeklagte Mann aus Steinhagen erst geständig, ruft dann jedoch politische Parolen. Vor einer Verurteilung schützt ihn das allerdings nicht.
Bielefeld. Da stand Laşer M. (Namen aller Betroffenen geändert) zur Überraschung aller Prozessbeteiligten nun im Verhandlungssaal, die Faust gereckt, und skandierte: „Es lebe das kurdische Volk und die PKK. Es lebe unser Führer Öcalan!“ Was all das mit dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu tun hatte? Nichts, absolut nichts. Das Landgericht hat den 28-jährigen Mann aus Steinhagen nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte eingeräumt, im vergangenen September am Bielefelder Drogen-Hotspot am Hauptbahnhof auf einen Streitschlichter eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Laşer M. ist sowohl für die Justiz als auch für die Drogenszene rund um die sogenannte „Tüte“ kein Unbekannter. Fiel er in Letzterer durch eigenen Rauschgiftkonsum sowie aggressive Durchbrüche auf, brachten ihn diese wiederum bereits mehrfach in Kontakt mit Ersterer - Verurteilungen und Gefängnisaufenthalte inklusive.
Zuletzt war er wegen zweier Körperverletzungsdelikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, hatte im vergangenen Jahr wegen einer weiteren mutmaßlichen Messer-Attacke kurzzeitig in Untersuchungshaft gesessen, war dann jedoch zunächst von der Haft verschont worden. Und nach eben dieser Entlassung aus der Untersuchungshaft ereignete sich das Geschehen, das einen 35-jährigen Bielefelder beinahe das Leben gekostet hätte.
Am 21. September 2025 fuhr Laşer M. gegen 8.20 Uhr mit seinem Fahrrad zur „Tüte“ und ging dort auf mehrere Personen zu. Bald darauf geriet er mit einem unbekannt gebliebenen Mann in Streit - mutmaßlich in Zusammenhang mit einem Drogengeschäft. Während des Disputs drohte M. mit einem Messer. Dies bekam der etwas abseits stehende und vollkommen unbeteiligte Mohammed N. mit, der sich nun deeskalierend in den Streit einmischte. Möglicherweise verkannte Laşer M. die Situation, vielleicht war er aber auch nur genervt, dass sich ein Unbeteiligter in seine Belange einmischte. Was auch immer der Anlass gewesen sein mag: Fest steht, dass M. dem Streitschlichter von hinten das Messer in den Brustkorb rammte, dem fliehenden Mann hinterher setzte und diesem, als N. zu Boden gegangen war, noch zwei Stiche in die Oberschenkel versetzte. Der Angreifer floh in ein Restaurant an der Bahnhofstraße, wo er bald darauf festgenommen wurde. Durch den Stich in den Oberkörper hatte Mohammed N. lebensgefährliche Verletzungen erlitten, eine Not-Operation rettete sein Leben.
In der mehrtägigen Verhandlung vor der X. Großen Strafkammer des Landgerichts hatte sich Laşer M. bereits früh über seinen Verteidiger Detlev Binder weitgehend - wenngleich in Details auch abweichend - geständig gezeigt. Er sei, so berichtete er, vor seiner Einreise in die Bundesrepublik als Angehöriger der kurdischen Minderheit in Syrien und später in der Türkei stets Repressalien und Gewalt ausgesetzt gewesen, habe fürchterliche Dinge gesehen. Und so kam es wohl auch, dass er sich wie eingangs beschrieben in seinem Letzten Wort für die kurdische Sache meinte einsetzen zu müssen. Ein Anliegen, dass der Vorsitzende Richter Christoph Meiring mit den Worten „Soll ich gleich die nächste Straftat aufnehmen oder haben Sie uns auch noch etwas Persönliches mitzuteilen?“ quittierte.
Auch in der anschließenden Urteilsbegründung fiel M. dem Vorsitzenden zunächst mehrfach ins Wort, gab an, dass es in Deutschland schlimmer als in der Türkei sei und er als Freiheitskämpfer sterben werde, nicht als Sklave. Die Kammer verurteilte Laşer M. schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis. Das Gericht hielt M. zugute, nach dem ersten Messerstoß in den Oberkörper von Mohammed N. diesem nur noch in die Oberschenkel gestochen zu haben, weshalb man zugunsten von M. von einer im Juristendeutsch „strafbefreiender Rücktritt vom Versuch“ genannten Aufgabe der zunächst möglicherweise gegebenen Tötungsabsicht auszugehen habe. Darüber hinaus verurteilte das Gericht den 28-Jährigen, 30.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz an Mohammed N. zu zahlen. Ob Laşer M. nicht zuletzt aufgrund des vor Gericht an den Tag gelegten Verhaltens Chancen auf eine vorzeitige Entlassung habe, wolle er doch stark bezweifeln, gab Richter Meiring dem Mann aus Steinhagen mit auf den Weg. Neben der erneuten Haftstrafe drohen M. nun auch der Widerruf seiner vorangegangenen Bewährung sowie die Ausweisung aus Deutschland.





