ARBEITGEBER UM MILLIONEN GEPRELLT
GOLDBECK MITARBEITER VERURTEILT
Das Bielefelder Landgericht verurteilt drei ehemalige Mitarbeiter des Bauunternehmens Goldbeck wegen zahlreicher Untreuetaten – unter ihnen ein Mann aus Selm.
Bielefeld. Motorräder, Luxusautos, Immobilien – es gab Zeiten, da wussten die Angeklagten nicht mehr, was sie mit all dem Bargeld anfangen sollten: Das Landgericht hat nun einen ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter des Bielefelder Bauunternehmens Goldbeck wegen Untreue zu drei Jahren und neun Monaten, zwei Mittäter aus Selm (34) und Bad Salzuflen (35) zu zweieinhalb Jahren sowie einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Sie hatten in einem aufsehenerregenden Prozess eingeräumt, über Jahre Schmiergelder von Subunternehmen kassiert zu haben.
Der Aufstieg galt als beinahe einzigartig, der Fall war umso tiefer und geradezu spektakulär: Der Hauptangeklagte, ein 45 Jahre alter Mann aus Zwönitz in Sachsen, hatte sich vom Maler zum Prokuristen bei einem der größten europäischen Bauunternehmen hochgearbeitet, schließlich hatte er in der Firmenhierarchie nur noch die Familie Goldbeck über sich.
Sein kaufmännisches Talent und sein Einsatz galten im Betrieb bald als legendär, mehrfach fiel in der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Christiane Wilk nun das Wort „Lichtgestalt“. Das letzte Jahressalär des Prokuristen lag in einem deutlich sechsstelligen Bereich. Die Flamme erlosch, als der 45-Jährige im Juni 2024 nach Bekanntwerden des von ihm installierten illegalen Systems sämtliche technischen Geräte in der Firma abgeben musste – es gelang ihm gerade noch, sein Mobiltelefon zurückzusetzen – und vom Sicherheitsdienst aus dem Gebäude geleitet wurde.
Und so kam es, dass sich der ehemals hoch angesehene Mitarbeiter mit zwei Mitangeklagten seit dem 16. Dezember des vergangenen Jahres vor der IX. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten musste. Hier zeigten sich die drei Männer umfassend geständig, gemeinsam an einem von dem Hauptangeklagten initiierten System mitgewirkt zu haben.
Es hatte ihnen oblegen, im Namen ihres Arbeitgebers Verträge mit von diesem für Bauvorhaben beauftragten Subunternehmen auszuhandeln. Dabei hielten sich die Angeklagten zwar stets an das ihnen vorgegebene Budget – doch veranlassten sie die Gewerke, auf den ausgehandelten Preis weitere Summen zu schlagen, die Goldbeck schließlich in Rechnung gestellt wurden.
Das von den Subunternehmen somit über dem ausgehandelten Preis hinaus vereinnahmte Geld strichen die Angeklagten ein, der Schaden für Goldbeck belief sich bis zum Auffliegen der Machenschaften auf mindestens 2,784 Millionen Euro. Die an diesem System beteiligten Unternehmen versprachen sich von den Schmiergeldzahlungen an die Angeklagten, bei der Vergabe von Aufträgen durch Goldbeck bevorzugt behandelt zu werden.
Hatte der Hauptangeklagte zunächst noch alleine gehandelt, so weihte er schließlich die beiden Mitangeklagten aus Selm und Bad Salzuflen in sein System ein und machte sie zu seinen Komplizen. Beide Männer hatten vor Gericht angegeben, zu dem Prokuristen aufgeschaut und diesen bewundert zu haben.
Das Schmiergeld hatten die Angeklagten zu erheblichen Teilen in bar kassiert – Geld, das irgendwie wieder unter die Leute gebracht werden musste. Und so kauften sie teure Autos, Motorräder, sogar Anzahlungen für Immobilien wurden in bar entrichtet. Als all dies schließlich zu riskant wurde, gründeten sie Gesellschaften, die den beteiligten Subunternehmen Scheinrechnungen schrieben, um das in Rede stehende Geld überwiesen zu bekommen.
Doch all dies blieb letztlich nicht unbemerkt. Zunächst waren es Gerüchte auf Baustellen, schließlich offenbarten sich ein Mitarbeiter und ein beteiligtes Unternehmen der Firma Goldbeck. Diese beauftragte eine Anwaltskanzlei, die auch schnell fündig wurde: Über die allermeisten Vorgänge existierten detaillierte Listen – Listen, die die Angeklagten auf den firmeneigenen Accounts verwalteten.
Ein Mehr an Absicherung hatten sie offenbar nicht für notwendig gehalten. Die Männer wurden schließlich freigestellt, es folgten die Strafanzeige, weitere Ermittlungen, die Anklage und schließlich das nun zu einem vorläufigen Abschluss gekommene Strafverfahren.
In der Verhandlung hatten sich die drei bislang noch nicht vorbestraften Männer umfassend geständig gezeigt, auch wirken sie bereits seit einer Weile intensiv bei der Schadenswiedergutmachung mit. „Alle drei waren fähige Mitarbeiter“, sagte die Vorsitzende Richterin Christiane Wilk in der mehr als eineinhalb Stunden langen Urteilsbegründung, bei dem Hauptangeklagten habe es sich möglicherweise sogar um ein Ausnahmetalent gehandelt: „Hätten Sie Ihre Fähigkeiten entsprechend eingesetzt, so wäre der Gewinn für Goldbeck sicher größer gewesen.“
Damit widersprach Wilk der Auffassung der umfassend geständigen Angeklagten, dass ihr Arbeitgeber von dem unermüdlichen Einsatz der drei Mitarbeiter ja auch profitiert habe. Dies, so Wilk, könne bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden – denn das Bemühen der Mitarbeiter um eine Stärkung der Marktposition sei ein Verhalten, das Goldbeck als Arbeitgeber ohnehin zugestanden hätte.





